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Lärmschutz

Lärmschutz Kreuzmann & Partner Lärmschutz
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ACHTUNG - LÄRMSCHUTZ auf dem STC Motodrom! Wie auf den meisten Rennstrecken gelten auch auf dem Spreewaldring gesetzliche Lärmschutzbestimmungen.

Schallleistungen über 98dB (A) sind nicht zulässig ( Nahfeldmessung ). 

Nur unter Einhaltung dieser Vorgaben ist ein reibungsloser Ablauf unserer Veranstaltungen möglich.

Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der gebuchten Veranstaltung - ohne Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren!