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Lärmschutz

Lärmschutz Kreuzmann & Partner Lärmschutz
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LÄRMSCHUTZ auf dem STC Motodrom!

Wie auf den meisten Rennstrecken gelten auch auf dem Spreewaldring gesetzliche Lärmschutzbestimmungen und nur unter Einhaltung dieser Vorgaben ist ein reibungsloser Ablauf aller Veranstaltungen möglich.

Warum gibt es Lärmschutzbestimmungen?

Lärmschutzbestimmungen sind behördliche Auflagen, welche wir als Streckenbetreiber auch nur auferlegt (Betriebsgenehmigung) bekommen haben, um diese Motorsportanlage betreiben zu dürfen. Es ist ein so sensibles und komplexes Thema, ein Thema mit Lärmobergrenzen, Lärmkontingenten oder besonders geschützen Tagen (bspw. Feiertage).

Ausserdem stellen uns die verschiedenen Herstellermodelle mit ihren dutzenden Kombinationsmöglichkeiten vor weitere Herausforderungen: Zubehöranlagen; mit oder ohne Dämpfer; mit Endtopf oder ohne; Anlagen die regelmäßige Wartungen unterliegen; Originalauspuff, aber trotzdem zu laut; ...

Ihr merkt, es ist keine Willkür und hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Unser Bestreben ist es alles dafür zu tun, um diese Auflagen einzuhalten und somit die Zukunft unseres Sports zu sichern.

 

Folgende allgemeinen Regeln gilt es daher zu beachten:

  • Die maximal zulässige Lautstärke bei der statischen Vorabmessung beträgt 98dB (A).
  • Fahren ohne oder mit manipuliertem db-Killer ist unter Strafe verboten.
  • Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der gebuchten Veranstaltung - ohne Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren!

 

Jetzt fragst Du dich sicher: "Und wie finde ich nun raus wie laut mein Fahrzeug ist?" Ganz einfach! - Während der Saison bieten wir den Service der Vorabmessung. An jedem Tag, von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Gemeinsam checken wir die Lautstärke deines Fahrzeugs.